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Rückerstattung der Kosten für Kraftstoff - Nutzungsbedingungen

  1. Ein Gast, der eine Unterkunft aus dem Angebot von Adriatic.hr in der Saison 2024 reserviert, hat das Recht auf eine Rückerstattung der Kraftstoffkosten entstanden in der Zeit des Aufenthalts in der privaten Unterbringung. Der Gast kann die Rückerstattung der Kraftstoffkosten in der Form eines Nachlasses für eine Reservierung von Privatunterkunft die er über Adriatic.hr für der Saison 2025 tätigt.

    Die Vergünstigung der Rückerstattung von Kraftstoffkosten ist bedingt von der Nutzung der Vergünstigung der Rückerstattug von kroatischen Autobahngebühren die Adriatic.hr anbietet.
  2. Ein Gast, der für die Saison 2025 eine Privatunterkunft bis zum 31. Dezember 2024 reserviert, hat das Recht auf die Refundierung von 100 % der Kraftstoffkosten, die er in der Saison 2024 entstanden sind.
  3. Ein Gast der eine Privatunterkunft aus dem Adriatic.hr Angebot für die Saison 2025 vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 reserviert, kann die Kraftstoffkosten die in der Saison 2024 entstanden sind zu 50 % refundieren.

    Für Reservierungen nach dem 31. März 2025 hat der Gast kein Recht auf eine Rückerstattung der Kraftstoffkosten.
  4. Das Recht auf Refundierung der Kraftstoffkosten haben nur die Gäste, die in der Saison 2024 die Dienstleistung einer Privatunterkunft in einer Dauer von mindestens 7 Tagen wahrgenommen haben und in der Saison 2025 ebenfalls die Dienstleistung einer Privatunterkunft von mindestens 7 Tagen nutzen werden. Bei dem Antrag auf Rückerstattung der Kraftstoffkosten für ein Automobil darf der Gesamtbetrag der Reservierung pro Jahr nicht weniger als 900 € betragen. Falls der Gast die Rückerstattung der Kraftstoffkosten für mehrere Automobile beantragt, der Gesamtmindestbetrag (900 €) der Unterkunftsreservierung für jedes Jahr wird mit der Anzahl der Automobile für die die Rückerstattung verlangt wird multipliziert.
  5. Die Rückerstattung von Kraftstoffkosten bezieht sich auf den Betrag verbraucht für eine Abfüllung des Tanks eines Privatautomobils auf dem Gebiet der Republik Kroatien während des Aufenthalts des Gastes in der Privatunterkunft die er über Adriatic.hr in der Saison 2024 reserviert hat. Datum der Rechnungsausstellung für Kraftstoff muss mit der Zeitspanne des Aufenthalts in der Privatunterkunft übereinstimmen, was auch bedeutet, dass es dem Termin der Reservierung von Privatunterkunft entsprechen muss, mit einer Toleranz von maximal einen Tag, von Anfang oder Ende der Reservierung.
  6. Der Nachlass bezieht sich nur auf ehemalige Gäste, dass bedeutet, dass ein Gast in der Saison 2025 nur das Recht auf diesen Nachlass hat, wenn er in der Saison 2024 eine private Unterkunft über Adriatic.hr reserviert hat und diese nicht storniert hat.
  7. Falls der Gast in der Saison 2025 das Recht auf Refundierung der Kraftstoffkosten ausnutzt, ist er verpflichtet bis spätestens 15 Tagen nach Beendung des Aufenthalts in der Privatunterkunft reserviert durch Adriatic.hr in der Saison 2024, die Originalrechnungen für Kraftstoff per Post and die Addresse der Agentur zu senden. Mit den Rechnungen müssen folgende Daten angeführt werden:
    • Name und Vorname des Reservierungsträgers aus dem Jahre 2024.
    • Termin der Reservierung
    • Chiffre der reservierten Unterbringungseinheit
    • die Marke des Automobils

    Anträge für die Refundierung von Kraftstoffkosten für welche die Agentur Adriatic.hr nicht in der bestimmten Frist die Originalrechnungen erhalten hat, werden später nicht in Betracht genommen.
  8. Die Rechnung muss folgende Daten enthalten: Rechnungsnummer, Name und Adresse der Tankstelle, Datum an dem Kraftstoff gekauft wurde, die Quantität des Kraftstoffes und den Gesamtpreis des Kraftstoffes in Euro.
  9. Jede Rechnung kann nur einmal refundiert werden.
  10. Gäste können Rechnungen für die Saison 2024 nur in der Saison 2025 refundieren, aber nicht in der Saison 2026.
  11. Die Refundierung der Autobahngebühren berechnet sich prinzipiell so, dass ein Fahrzeug = 5 Personen. Im Falle einer Reservierung von 6 oder mehr Personen, wird die Anzahl durch 5 geteilt und auf die nächst höhere Zahl aufgerundet

    Der Gast kann gleichzeitig die Rückerstattung von kroatischen Autobahngebühren für eine grössere Anzahl von Fahrzeugen nutzen als die für die er die Rückerstattung von Kraftstoffkosten ausnutzt, und die Anzahlt rechnet sich im Einklang mit den aufgeführten Preisbedingungen für die Reservierung der Privatunterkunft. Zum Beispiel, bei einer Reservierung für 11 Personen mit Gesamtpreis von 1.600,00 € der Gast hat das Recht auf Rückerstattung der Kosten für maximal 3 Fahrzeuge (11/5=2,2). In dem Fall, mit Betracht auf den Gesamtbetrag der Unterkunft (aufgeführte 1.600,00 €), dem Gast wird vorerst die Rückerstattung von kroatischen Autobahngebühren für 3 Fahrzeuge anerkannt und zusätzlich die Rückerstattung der Kraftstoffkosten für ein Fahrzeug.
  12. Falls die Anzahl der Personen beim Reservierungsantrag in der Saison 2025 sich von der Anzahl der Personen bei der Reservierung in der Saison 2024 unterscheidet, wird folgendermaßen refundiert:
    • falls in der Saison 2024 die Dienstleistung einer Privatunterkunft von 6 Personen genutzt wurde und Sie mit mehreren Fahrzeugen angereist sind, und in der Saison 2025 ein Reservierungsantrag für 5 Personen (ein Fahrzeug) gestellt haben, werden in der Saison 2025 die Kosten für nur ein Fahrzeug refundiert (vorerst werden die Gebühren der kroatischen Autobahnen refundiert, und danach, falls die Unterkunftsreservierung die Preisbedingungen erfüllt, auch die Kraftstoffkosten);
    • falls in der Saison 2024 die Dienstleistungen einer Privatunterkunft von 5 Personen (ein Fahrzeug) genutzt worden sind, aber in der Saison 2025 die Dienstleistungen einer Privatunterkunft für 6 oder mehr Personen (2 oder mehr Fahrzeuge) beantragt wird, dann werden in der Saison 2025 die Kosten für ein Fahrzeug refundiert (vorerst werden die Gebühren der kroatischen Autobahnen refundiert, und danach, falls die Unterkunftsreservierung die Preisbedingungen erfüllt, auch die Kraftstoffkosten).
  13. Falls Gäste in der Saison 2024 in einer Gruppe (z.B. 9 Personen) in den Urlaub fahren, und die Reservierung ist getätigt auf den Träger der in der Saison 2025 nicht mit in den Urlaub fährt, aber seine Mitreisenden aus der Saison 2024 fahren, ist es notwendig, dass der Träger der Reservierung im Reservierungsformular für die Saison 2024 die Namen und Email Adressen aller Mitreisenden aufführt, so dass diese die Möglichkeit auf Rückerstattung der Kraftstoffkosten in der folgenden Saison haben.

    In diesem Fall haben die Mitreisenden in der Saison 2025 das Recht auf den Nachlass für ehemalige Gäste und falls die Unterkunftsreservierung die Bedingungen dieser Regelung erfüllt, auch das Recht auf die Rückerstattung von Kraftstoffkosten. Auch in diesem Fall werden die gleichen Regeln angewendet: z.B. wenn in der Saison 2024 in den Urlaub nur 9 Personen fahren, haben sie das Recht auf die Rückerstattung für zwei Autos nach folgender Berechnung: 9/5=2 Automobile. Falls in der Saison 2025 mehr Gäste als in der vorherigen Saison in den Urlaub fahren (z.B. 15 Personen) und wenn die Reservierung auf einen anderen Namen getätigt wird (da der ursprünglicher Träger der Reservierung nicht mitfährt), hat der Gast das Recht auf die Refundierung für alle Fahrzeuge aus der vorherigen Reservierung (9/5=2 Automobile) unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Träger der Reservierung seine Rechung dem Gast überlassen hat. Der ursprüngliche Träger der Reservierung aus der Saison 2024 verliert damit das Recht auf eine weitere Rückerstattung der Kosten.

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