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Kostenloses Reisen auf den kroatischen Autobahnen – Nutzungsbedingungen

  1. Ein Gast, der eine Unterkunft aus dem Angebot von Adriatic.hr in der Saison 2024 reserviert hat, hat das Recht auf eine Refundierung der Autobahngebühren für die kroatischen Autobahnen, die bei der Anreise bzw. Abreise aus der reservierten Unterkunft aus dem Angebot von Adriatic.hr für den Gastes entstanden sind, in der Form eines Nachlasses für eine Reservierung über Adriatic.hr ind der Saison 2025.
  2. Ein Gast, der für die Saison 2025 eine Privatunterkunft bis zum 31. Dezember 2024 reserviert, hat das Recht auf die Refundierung von 100 % der Autobahngebühren, die er in der Saison 2024 gezahlt hat.

    Ein Gast der in der Saison 2025 eine Privatunterkunft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 reserviert, kann die Autobahngebühren die er in der Saison 2024 für die kroatischen Autobahnen gezahlt hat zu 50 % refundieren.

    Für Reservierungen nach dem 31. März 2025 hat der Gast kein Recht auf eine Refundierung der Autobahngebühren.

  3. Die Autobahngebühren beziehen sich nur die Autobahngebühren für die kürzeste Strecke zwischen dem Startpunkt (Der Ort, des Auffahrens auf die Autobahn) und dem Ziel (Der Ort, des Verlassens der Autobahn) für die Fahrzeuggruppen IA, I und II (gemäß der Kategorisierung HAC - Kroatischer Automobil Klub).
  4. Die Kosten für die Autobahngebühren beinhalten nicht die Kosten für die Krker Brücke, die Brücke am Fluss Mirna und die Tunnels Učka und Sv. Ilija.
  5. Der Höchstbetrag der Refundierung beträgt 100 € (Route: Lipovac – Vrgorac).
  6. Die zu refundierenden Autobahngebühren beinhalten die Autobahngebühren für die Hinfahrt zur reservierten Unterbringung und der Rückfahrt von dort, dabei müssen die Daten auf den Rechnungen mit dem Zeitraum, in der die Privatunterkunft über Adriatic.hr reserviert worden ist, übereinstimmen – das Datum der Ausstellung der Rechnung muss dem Datum (oder einen Tag vorher) des Beginnes des Aufenthaltes in der reservierten Unterbringung entsprechen, gleiches gilt für das Ende des Aufenthaltes bzw. einen Tag später.

    Falls diesen Bedingungen nur eine Ihrer Rechnungen entspricht, dann kann der Gast die Kosten nur für eine Richtung refundieren.

  7. Das Recht auf Refundierung der Autobahngebühren haben nur die Gäste, die in der Saison 2024 die Dienstleistung einer Privatunterkunft in einer Dauer von mindestens 7 Tagen wahrgenommen haben und in der Saison 2025 ebenfalls die Dienstleistung einer Privatunterkunft von mindestens 7 Tagen nutzen werden. Bei dem Antrag auf Rückerstattung der Autobahngebühren für ein Automobil darf der Gesamtbetrag der Reservierung pro Jahr nicht weniger als 500 € sein. Falls der Gast die Rückerstattung der Autobahngebühren für mehrere Automobile beantragt, der Gesamtmindestbetrag (500 €) der Reservierung für jedes Jahr wird mit der Anzahl der Automobile für die die Rückerstattung verlangt multipliziert.
  8. Der Nachlass bezieht sich nur auf ehemalige Gäste, dass bedeutet, dass ein Gast in der Saison 2025 nur das Recht auf diesen Nachlass hat, wenn er in der Saison 2024 eine Unterkunft reserviert hat und diese nicht storniert hat.
  9. Falls der Gast in der Saison 2025 das Recht auf Refundierung der Autobahngebühren ausnutzen, ist er verpflichtet bis spätestens 15 Tagen nach Beendung des Aufenthalts in Privatunterkunft reserviert durch Adriatic.hr in der Saison 2024, die Originalrechnungen für die Autobahnen per Post and die Addresse der Agentur zu senden. Mit den Rechnungen müssen folgende Daten angeführt werden:
    • Name und Vorname des Reservierungsträgers aus dem Jahre 2024.
    • Termin der Reservierung
    • Chiffre der reservierten Unterbringungseinheit

    Anträge für die Refundierung von Autobahnkosten für welche die Agentur Adriatic.hr nicht in der bestimmten Frist die Originalrechnungen erhalten hat, werden später nicht in Betracht genommen.
  10. Die Rechnung muss folgende Daten enthalten: Rechnungsnummer, Datum und die Uhrzeit der Durchquerung der Mautstelle, Ort der Einfahrt und Ausfahrt auf/von der Autobahn und die Kategorie des Fahrzeuges. Falls der Gast das ENC-System nutzt, muss er in der bestimmten Frist per Fax oder Email den eingescannten Bericht, aus dem die Transaktionen und die oben angegebenen Daten hervorgehen, zu senden.
  11. Jede Rechnung kann nur einmal refundiert werden.
  12. Gäste können Rechnungen für die Saison 2024 nur in der Saison 2025 refundieren, aber nicht in der Saison 2026. Mit der Erfüllung aller anderen Bedingungen können Rechnungen aus der Saison 2025 in der Saison 2026 refundiert werden.
  13. Die Refundierung der Autobahngebühren berechnet sich prinzipiell so, dass auf ein Fahrzeug 5 Personen pro einem Reservierungsantrag einer Privatunterkunft gerechnet werden. Im Falle einer Reservierung von 6 oder mehr Personen, wird die Anzahl durch 5 geteilt und auf die nächst höhere Zahl aufgerundet (Bsp. bei 11 Personen in einer Reservierung ist die Berechnung wie folgt: 11/5=2,2; dass bedeutet der Gast hat das Recht auf die Refundierung der Kosten für 3 Automobile).
  14. Falls die Anzahl der Personen beim Reservierungsantrag in der Saison 2025 sich von der Anzahl der Personen bei der Reservierung in der Saison 2024 unterscheidet, wird folgendermaßen refundiert:

    • falls in der Saison 2024 die Dienstleistung einer Privatunterkunft von 6 Personen genutzt wurde und Sie mit mehreren Fahrzeugen angereist sind, und in der Saison 2025 ein Reservierungsantrag für 5 Personen (ein Fahrzeug) gestellt haben, werden die Autobahngebühren nur für ein Fahrzeug refundiert;
    • falls in der Saison 2024 die Dienstleistungen einer Privatunterkunft von 5 Personen (ein Fahrzeug) genutzt worden sind, aber in der Saison 2025 die Dienstleistungen einer Privatunterkunft für 6 oder mehr Personen (2 oder mehr Fahrzeuge) wahrgenommen wird, dann wird in der Saison 2025 die Autobahngebühren für ein Fahrzeug refundiert, und in der Saison 2026 werden die Autobahngebühren für zwei oder mehr Fahrzeuge refundiert.
  15. Falls die Gäste in der Saison 2024 in einer Gruppe (z.B. 9 Personen) in den Urlaub fahren, und die Reservierung lautet auf den Buchungsträger der in der Saison 2025 nicht mitfährt, während seine Mitreisenden aus der 2024 fahren werden, ist es notwendig, dass der Buchungsträger im Reservierungsformular für die Saison 2024 die Namen und E-mail Adressen aller Mitreisenden angibt, so dass diese die Möglichkeit für die Refundierung der Autobahngebühren in der folgenden Saison haben.

    In diesem Fall hat der Mitreisende in der Saison 2025 das Recht auf den Nachlass für ehemalige Gäste und auf die Refundierung der Autobahngebühren für die kroatische Autobahn. Auch in diesem Fall werden die gleichen Regeln angewendet: z.B. wenn in der Saison 2024 in den Urlaub 9 Personen fahren, haben sie das Recht auf die Rückerstattung für zwei Autos nach folgender Berechnung: 9/5=2 Automobile. Falls in der Saison 2025 mehr Gäste in den Urlaub fahren (z.B. 15 Personen) und wenn die Reservierung auf einen anderen Namen erfolgt (da der ursprüngliche Träger der Reservierung nicht mitfährt), hat der Gast das Recht auf die Refundierung für alle Fahrzeuge aus der vorherigen Reservierung (9/5=2 Automobile) unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Träger der Reservierung seine Rechung dem Gast überlassen hat. Der ursprüngliche Träger der Reservierung aus der Saison 2024 verliert damit das Recht auf eine weitere Rückerstattung der Kosten.

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